Ihr Anwalt,
wenn der Streit ums Erbe vor Gericht muss
Prozesserfahrung im Erbprozess:
Seit rund 20 Jahren mit der Führung von Erbprozessen regelmäßig beauftragter Anwalt kann ich heute sagen: Der Wunsch, das Erbe möge harmonisch geteilt werden, ist fast immer vorhanden. Dennoch wird später zwischen den Beteiligten häufig vor Gericht gestritten. Die Gemeinschaft der Erben als juristisches Gebilde ist im Gesetz dürftig geregelt. Die Vorschriften sind auf Auseinandersetzung geradezu angelegt. Schon deshalb hat der Erbprozess eigene Regeln. Die muss man kennen. Auf meine Prozesserfahrung bei der Aufteilung des Erbes können Sie bauen!
Ihr Anwalt,
wenn es um ihr Pflichtteil geht
Prozesserfahrung im Pflichtteilsprozess:
Häufig werden von den Eltern „ungerechte“ Testamente hinterlassen. Söhne und Töchter haben aber ein Recht auf Mindestteilhabe am Erbe der Eltern, ein Recht auf ihren Pflichtteil. Den Pflichtteil müssen sie aber geltend machen. Das führt häufig zu Streit. Auf meine Erfahrung im Pflichtteilsrecht und beim Führen von Prozessen für Enterbte können Sie bauen!
Ihr Anwalt,
wenn es festzustellen gilt, wer Erbe ist
Unklar formulierte Testamente machen Probleme:
Sie haben bereits ein Testament errichtet. Ihr Erbe hat später mit dem Gericht nichts zu tun? Häufig kommt es ganz anders! Jedes Testament muss nach dem Tode dem Nachlassgericht zur Eröffnung vorgelegt werden. Das überrascht viele. Unklarheiten im Testament verzögern den Vorgang, können in Einzelfällen sogar dazu führen, dass übergangsweise ein Verwalter für das Vermögen des Verstorbenen eingesetzt werden muss, der aus dem Nachlass bezahlt wird. Ist aber zwischen den Erben erst einmal Streit entbrannt, dauert er oft viele Jahre und beschäftigt die Gerichte über mehrere Instanzen. Es gibt Möglichkeiten das zu verhindern. Setzen Sie auf meine Erfahrung und mein juristisches Können bei Testamentsgestaltung und Testamentsauslegung.
Ihr Anwalt,
wenn es um die professionelle Regulierung Ihres Nachlasses geht
Ich werde von verschiedenen Nachlassgerichten regelmäßig damit beauftragt Nachlässe von Verstorbenen als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger zu sichern und zu verwalten. Dass verschafft mir einen reichen Erfahrungsschatz für die Regulierung von kompletten Nachlässen. Häufig ermittle ich in diesem Zusammenhang auch die Erben und führe ihnen so dass verwaltete Vermögen zu. In der Regel erstelle ich für sie auch die Erbschaftssteuererklärung. Nutzen Sie mein Know-how der Regulierung ihres eigenen Nachlasses!